Rechtsanwalt Holger Hecklau

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Beruflicher Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Frankfurt. Abschluss mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in 1991.

Referendariat von 1991 bis 1994. Im Rahmen des Referendariats sechsmonatige Wahlstation bei der Vorstandsverwaltung der IG Metall, Bereich Arbeitsrecht.

Von 1995 bis 2000 als angestellter Anwalt im Frankfurter Büro der amerikanischen Anwaltskanzlei Jones Day tätig. Schwerpunkt der Tätigkeit lag in der Beratung von zumeist amerikanischen Mandanten, vornehmlich Unternehmen der Fortune 500, bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und bei dem Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplänen und sonstigen Betriebsvereinbarungen, bei Massenentlassungen, Kündigungsschutzprozessen und allen sonstigen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen.

2000 Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Von 2001 bis 2003 Justiziar und Prokurist einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Kurz vor der Insolvenz des Arbeitsgebers Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden.

Seit 2003 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht und Vertretung und Beratung vornehmlich von Arbeitnehmern, aber auch von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern.

Vertretung von Arbeitnehmern insbesondere aus den Bereichen Banken, Investmentbanking, Rechtsanwaltschaft, Pharma, IT, sonstige Dienstleistungen aller Art, gewerbliche Arbeitnehmer und Vertretung und Beratung von Betriebsräten.

In den Jahren 2010 und 2011 Ausbildung zum Mediator.