Rechtsanwalt Holger Hecklau

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mediationsverfahren

Das Mediationsverfahren ist ein Streitschlichtungsverfahren, welches zum Ziel hat, dass die Streitparteien, bzw. die Medianten, wie die Konfliktparteien eines Mediationsverfahrens auch genannt werden, ihren Konflikt unter Anleitung des Mediators lösen und diese Lösung in einer Vereinbarung festlegen.

Der Mediator hat aber keine Entscheidungskompetenz. Es ist vielmehr seine Aufgabe, im Konflikt zu vermitteln, eine konstruktive Gesprächsatmosphäre herzustellen und für einen fairen Umgang der Parteien miteinander zu sorgen.

Durch die Besonderheiten des Mediationsverfahrens werden die Medianten dazu angeleitet, den Konflikt aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, die eingefahrenen Streit- und Gesprächsmuster zu verlassen und, oftmals auch verborgene, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und zu finden.

Gegenüber einer rechtlichen Auseinandersetzung, ob gerichtlich oder außergerichtlich, hat das Mediationsverfahren viele Vorteile.

Gerade in gerichtlichen Verfahren können nicht alle Gesichtspunkte eines Konfliktes angesprochen und geklärt werden, was nach meiner Erfahrung immer wieder dazu führt, dass Mandanten nach Abschluss eines Verfahrens trotz eines Obsiegens oder trotz des Abschlusses eines für sie sehr günstigen Vergleichs das Gefühl haben, dass ihre Angelegenheit nicht vollständig verhandelt und vom Gericht gewürdigt wurde.

Im Mediationsverfahren kann dagegen der gesamte Konflikt zum Gegenstand gemacht werden und es steht auch mehr Zeit zur Verfügung als in einem gerichtlichen Verfahren.

Die Konfliktparteien stehen sehr oft in einem engen persönlichen Verhältnis zueinander, welches durch ein Gerichtsverfahren meist so belastet wird, dass ein anschließendes Miteinander fast unmöglich ist. Das kann ein Mediationsverfahren vermeiden helfen.

Das Mediationsverfahren kann jederzeit von den Medianten begonnen werden. Es ist nur eine Einigung dahingehend erforderlich, dass man eine Mediation versuchen möchte. Wenn ein Rechtsstreit schon anhängig ist, kann das Gerichtsverfahren zum Ruhen gebracht werden und es wird erst dann weitergeführt, wenn die Mediation nicht alle Streitpunkte klären konnte.

Die Kosten eines Mediationsverfahrens hängen von der Dauer des Verfahrens und der Komplexität der Angelegenheit ab. Sie sind aber meist wesentlich niedriger als Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in einem gerichtlichen Verfahren.

Da es für das Gelingen einer Mediation auch auf die Sachkenntnis und die Kenntnis der rechtlichen Hintergründe ankommt, biete ich die Mediation bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Arbeitnehmern, zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, bei wirtschaftsrechtlichen Konflikten und bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Partnern und Mitgliedern von Gemeinschaftsbüros und - praxen an.